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Laufende Bezüge für Ehrenamt werden ab 01.01.2013 umsatzsatzsteuerpflichtig
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) berichtet in der Mai-Ausgabe seiner Mitgliederzeitschrift „Der Steuerzahler“ unter Bezug auf ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 21. März 2012 (Az.: IV D 3 – S 7185/09/10001.02.):
Besteht das Entgelt für eine ehrenamtliche Tätigkeit nur im Auslagenersatz und einer angemessenen Entschädigung für Zeitversäumnis, sind die Zahlungen umsatzsteuerfrei. Entgelte für eine ehrenamtliche Tätigkeit werden in der Regel dann als angemessen angesehen, wenn die Entschädigung den Betrag in Höhe von 50 Euro je Tätigkeitsstunde nicht übersteigt, sofern die Vergütung für die gesamten ehrenamtlichen Tätigkeiten insgesamt nicht höher als 17.500 € pro anno ist. Der tatsächliche Zeitaufwand muss hierbei nachvollziehbar dokumentiert werden.
Als besonders problematisch sieht der BdSt jedoch folgende zusätzliche Rechtsauffassung der Finanzverwaltung an:
„Eine vom tatsächlichen Zeitaufwand unabhängige z.B. laufend gezahlte pauschale Vergütung führt, unabhängig von ihrer Höhe, zur Nichtanwendbarkeit der Befreiungsvorschrift mit der Folge, dass sämtliche für diese Tätigkeit gezahlten Vergütungen – auch soweit sie daneben in Auslagenersatz oder einer Entschädigung für Zeitaufwand besteht – der Umsatzsteuer unterliegen.“
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Ohne jeden Grund wird Vertrauen beschädigt
„Die Barmer GEK beschädigt mit ihren abstrusen Kontroll-Forderungen ohne Grund das Vertrauen der Patienten in ihre Zahnärzte.“ Entschieden weisen die Vorsitzenden der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Baden-Württemberg, Bayerns, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein die jüngsten Ausführungen des stv. Vorstandsvorsitzenden der Barmer GEK, Dr. Rolf Schlenker, zurück. Dieser hatte die „routinemäßige Überprüfung“ der Zahnarztrechnung mitsamt der privaten Vereinbarung gefordert sowie das Verhandlungsmandat für alle Gebührenordnungen, also auch die private.
„Da will eine gesetzliche Krankenkasse umfassende Prüfbefugnisse nach dem Motto: Big Barmer is watching you”, so die KZV-Vorsitzenden. Die Forderung Schlenkers „nach Überprüfung der gesamten Zahnarztrechnungen inklusive privat liquidiertem Teil“ bestehe eben nicht, wie er öffentlich sagte, „zu Recht“. Für die private Vereinbarung zwischen Patient und Zahnarzt und für die private Gebührenordnung seien die gesetzlichen Krankenkassen nicht zuständig.
Die Leistungen, die im Rahmen der privaten Vereinbarung erbracht werden, müssen vor der Behandlung mit dem Patienten ausführlich besprochen und schriftlich vereinbart werden. Der Zahnarzt habe auf dem Heil- und Kostenplan das geschätzte zahnärztliche Honorar (nach der privaten „Gebührenordnung für Zahnärzte“, kurz: GOZ) sowie die geschätzten Material- und Laborkosten anzugeben. Daraus ergeben sich die Behandlungskosten im Sinne eines Kostenvoranschlags. „Kostentransparenz ist hier vor Behandlungsbeginn gegeben“, so die Vorsitzenden.
Geradezu unverantwortlich sei, wie Schlenker mit seiner Forderung in Kauf nehme, dass damit das Vertrauen der Patienten in ihre Zahnärzte untergraben werde. „Dies ohne jeden Grund, denn die Unterstellung finanzieller Überforderung wird weder von der Barmer GEK, noch vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen belegt.“
In der Konsequenz würde die Entscheidungsfreiheit der Versicherten eingeschränkt. „Ganz offenkundig wird hier verkannt, dass auch Preisvergleiche beim Zahnarzt inzwischen eine Selbstverständlichkeit sind, dass Versicherte sich Zweitmeinungen einholen und souverän mitentscheiden wollen“, so die Vorsitzenden. Und weiter: „Fakt ist doch, dass viele Patienten mit der Basisversorgung, die die gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt, hinten und vorne nicht zufrieden sind!“
Den Versicherten müsse nun klar vermittelt werden, welche individuelle Bevormundung und Einschränkung diese Kontroll-Forderungen für sie bedeuten.
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GOZ Podiumsdiskussion mit Experten am 30. Mai 2012, Veranstalter: FVDZ Nordrhein
In einer heutigen Presseinformation lädt der Landesverband Nordrhein im Freien Verband Deutscher Zahnärzte e.V. (FVDZ) für den 30. Mai zu einer Podiumsdiskussion unter dem Titel „5 Monate GOZ – Rückblick, Einblick, Ausblick“ nach Düsseldorf ein. Eine Expertenrunde mit hochrangingen Vertretern aus der Berufspolitik, der zahnärztlichen Selbstverwaltung und der Privaten Krankenversicherung wird die ersten Erfahrungen mit der per 1. Januar 2012 in Kraft getretenen neuen Gebührenordnung für Zahnärzte von verschiedenen Seiten her beleuchten. Auf dem Podium Platz nehmen werden:
- Dr. Wilfried Beckmann (Präsident der Privatzahnärztlichen Vereinigung Deutschlands e.V. / PZVD) - Dr. Peter Engel (Präsident der Bundeszahnärztekammer) - Zahnarzt Martin Hendges (stellvertretender Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein) - Dr. Volker Leienbach (geschäftsführender Vorsitzender des PKV-Verbandes) - Dr. Daniel von Lennep (Vorstand der Zahnärztlichen Abrechnungsgenossenschaft / ZA eG) - Dr. Hans Werner Timmers (Mitglied des Vorstandes der Zahnärztekammer Nordrhein) - Vertreter der Beihilfe NRW (angefragt)
Moderation: Dr. Marion Marschall, Chefredakteurin (Die Zahnarzt Woche) Dr. Dirk Erdmann (adp-medien)
Termin: 30. Mai 2012, 14:00 bis 16:00 Uhr
Veranstaltungsort: „Radisson Blu Scandinavia Hotel Düsseldorf”, Karl-Arnold-Platz 5, 40474 Düsseldorf
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Allianz verbietet Allianz
Da hat wohl jemand die Rechnung ohne den Wirt gemacht Auf der Grundlage intensiver Überlegungen hatte sich der Vorstand der DGVP e.V. im Jahr 2011 entschlossen, die Funktionen und Zielsetzungen des Vereins den Anforderungen der Gegenwart anzupassen. Dazu gehören vor allem die notwendige Bildung von sachlichen und persönlichen Allianzen mit Personen und Institutionen mit dem Ziel der Erarbeitung von Vorschlägen und Lösungen zur Zukunftssicherung des Gesundheitssystems. Daraus wiederum hatte sich auch die Idee der Änderung des Namens des Vereins ergeben. Diese erfolgte nach eingehender sachlicher Prüfung. In der Mitgliederversammlung am 29.02.2012 folgte dann entsprechend der Beschluss zur Umwandlung und mit dem 01.03.2012 der neue Auftritt in der Öffentlichkeit. Entgegen allen vorher gestellten Erwartungen und Vermutungen wurden wir nun überraschend durch eine einstweilige Verfügung eines großen deutschen Konzerns gezwungen, unsere Namensänderung zurückzunehmen. Uns fehlt die Lust an der Durchführung eines unproduktiven und teuren Namens-Rechtsstreits und erst recht fehlen uns die finanziellen Mittel dazu. Somit wurden wir gezwungen, abermals die Namensänderung zu modifizieren, damit Schaden von uns abgewendet wird und wir uns konstruktiv und nachhaltig um unsere eigentlichen Aufgaben kümmern können: die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zu einem effektiven Gesundheitswesen. Gerne stehen wir Ihnen zu weiteren Auskünften zur Verfügung. W.-A. Candidus, Präsident DGVP e.V. für Gesundheit Tel: 06247-904 499 7 Fax: 06247-904 499 9 presse@dgvp.dewww.dgvp.de! Beachten Sie bitte die Kontaktdaten: wegen der Rückabwicklung erreichen Sie uns wieder unter info@dgvp.de. Telefonisch bleibt alles unverändert!
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Antrag von "Die Linke" zur Abschaffung der Kassengebühr morgen im Bundestag
Antrag der Abgeordneten Harald Weinberg, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Yvonne Ploetz, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Kathrin Vogler, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Praxisgebühr hat die von den Befürworterinnen und Befürwortern formulierte Zielsetzung nicht erreicht. Sie wurde 2004 aus zwei Gründen eingeführt: Zum einen sollte die Praxisgebühr das Nachfrageverhalten der Patientinnen und Patienten steuern, indem sie einen finanziellen Anreiz setzt, auf unnötige Arztbesuche zu verzichten. Zum anderen sollte sie zusätzliche Einnahmen für die Krankenkassen generieren.
Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen: Einige Versicherte verzichten auf Arztbesuche, auch auf notwendige. Dies betrifft vor allem Geringverdienende. Der Verzicht auf notwendige Arztbesuche kann zur Verschleppung von Krankheiten, zu negativen Folgen für die Gesundheit und auch zu Zusatzkosten führen. Andere Versicherte gehen unabhängig von der Praxisgebühr zur Ärztin oder zum Arzt.
Mit der Praxisgebühr geht bürokratischer Aufwand für die Arztpraxen einher. Die hierfür verwendete Zeit steht nicht zur Versorgung der Patientinnen und Patienten zur Verfügung.
Zusätzliche Einnahmen wurden generiert: Die Praxisgebühr erbringt derzeit ein Volumen von etwa 1,9 Milliarden Euro pro Jahr. Im Verhältnis zu den gesamten Einnahmen des Gesundheitsfonds in Höhe von 185,7 Mrd. Euro ist das ein geringer Finanzierungsbeitrag von rund 1 Prozent, der aber einseitig die Patientinnen und Patienten belastet.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Praxisgebühr vorzulegen.
Berlin, den 20. März 2012
Dr. Gregor Gysi und Fraktion“
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